Die Krankenkasse kann einen orthopädischen Gehstiefel erstatten, jedoch nur unter bestimmten medizinischen und administrativen Bedingungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Gehstiefel verschrieben wird, wie viel er kostet und welche orthopädischen Schuhe erstattungsfähig sind.

Ein orthopädischer Gehstiefel wird verschrieben, wenn der Patient eine Verletzung oder Erkrankung hat, die eine Stabilisierung von Fuß oder Knöchel erfordert.
Er ersetzt häufig den Gipsverband bei:
- Schweren Verstauchungen oder Bänderrissen,
- Fuß- oder Sprunggelenksfrakturen,
- Postoperativen Genesungen,
- Schwerer Sehnenentzündung,
- Schrittweiser Genesung nach Ruhigstellung.
Das Rezept muss von einem Hausarzt oder Facharzt (Orthopäde, Chirurg, Rheumatologe) ausgestellt werden.
Der Preis hängt vom Modell und der Technologie ab.
- Etwa 60 € für ein Standardmodell,
- Bis zu 200 € oder mehr für Premium- oder pneumatische Modelle.
Die Zusatzversicherung kann den Rest übernehmen. Das Modell von INDESmed bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit innovativer Technologie.
Nur therapeutische oder maßgefertigte orthopädische Schuhe mit ärztlicher Verordnung werden erstattet.
Dazu gehören:
- Orthopädische Gehstiefel,
- Entlastungsschuhe für Vorfuß oder Ferse,
- Postoperative Schuhe,
- Maßgefertigte orthopädische Schuhe.
Ohne ärztliches Rezept keine Erstattung.
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